ULM-
Uwe, DH1UK, EMV Referent des Distrikts Württemberg, hat sich bereit erklärt im OV P14 einen Workshop zum Thema "Anzeige einer Amateurfunkstelle nach BEMFV" durchzuführen. Die Anzeige einer Amateurfunkstelle nach BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder) ist für den Funkamateur bei einer Sendeleistung > 10 W eine Pflicht. Deshalb hat Uwe, DH1Uk nachstehende Workshop-Agenda ausgearbeitet um interessierten Funkamateuren bei der Ausarbeitung Ihrer Selbsterklärung zu helfen.
Agenda:
* BEMFV, Hintergründe, weshalb ist auch der Funkameteur zur Abgabe einer Anzeige verpflichtet?
* Bestandteile einer Selbstanzeige
* Hilfsmittel zum Erstellen der Anzeige: Rechnung mit Watt32 oder Wattwächter, Simualtion mit 4NEC2, bzw. Messung

EHINGEN-KIRCHEN –
TETTNANG –
THALFINGEN/ULM –