Der Bundesrat hat am 3. Mai 2013 den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) mit diversen Änderungen gebilligt.
Eine Änderung besteht darin, dass entgegen dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung in die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ein neuer Paragraf 7a eingefügt wird. Er besagt, dass den Kommunen bei der Standortwahl von Sendeanlagen ("Hochfrequenzanlagen") eine Beteiligungsrecht eingeräumt wird.
Der neue Paragraf 7a hat folgenden Wortlaut: