BERGHOFEN/Dortmund – Ihren Radiowecker benutzt Stefanie Karnat aus Dortmund-Berghofen seit Jahren. Wie sich jetzt herausstellte, hatte der Wecker allerdings eine schwerwiegende Macke: Aufgrund eines kleinen Defekts störte er den Flugverkehr über Stefanie Karnats Wohnung – und bescherte seiner Besitzerin unangenehmen Besuch.
Dass der Radiowecker von Stefanie Karnat ein „sicherheitsrelevantes Problem“ sein könnte, konnte sie erst nicht glauben. Seit immerhin zehn Jahren weckt er sie unter der Woche um 6 Uhr. Am Dienstag wollten plötzlich drei fremde Männer dringend in ihre Wohnung, um den Wecker unschädlich zu machen. Frau Karnat war perplex – ihr Wecker störte den Flugfunk-Verkehr. Und das offenbar nicht zu knapp.

Nach der neuen Rechtslage rund um die Anzeige nach BEMFV, werden Grenzwerte für Herzschrittmacher nicht mehr berücksichtigt. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung bei den notwendigen Sicherheitsabständen insbesondere bei den oberen Kurzwellenbändern, sowie 6- und 2 m. Legt man beispielsweise eine 100-W-Kurzwellenstation mit dem bekannten 3-Element-Beam FB-33 zugrunde, so sinkt der Sicherheitsabstand im 10-m-Band um die Hälfte (10 m auf 5 m), für 750 W von 30 m auf jetzt erträgliche 15 m. Letztgenannter Wert wird meist schon durch die Aufbauhöhe realisiert. Speist man im 2-m-Band 100 W in eine 9-El.-Yagi, benötigt man heute knapp 8 m, gegenüber fast 20 m früher. Selbst bei 750 W, die früher mehr als 50 m (!) benötigten, reichen heute rund 20 m aus. Ein Wert, der bei entsprechender Aufbauhöhe und Ausnutzung der Richtwirkung auch in Wohngebieten wieder realisierbar geworden ist. Für viele Funkamateure dürfte dies nach 11 Jahren Beschränkung wie ein Befreiungsschlag wirken.
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