Guido, PE1NNZ, hat nach eigenen Angaben einen Programmcode erstellt, der den Kleincomputer Raspberry Pi in einen WSPR-Sender für den HF- und VHF-Bereich verwandeln soll. Dass man den Linux-Computer in Kreditkartengröße ohne weitere Hardware in einen UKW-Sender verwandeln kann, ist bereits seit längerem bekannt ( www.icrobotics.co.uk/wiki/index.php/Turning_the_Raspberry_Pi_Into_an_FM_Transmitter ). Dabei wird einfach ein Stück Draht als Antenne direkt an die GPIO-Pinleiste angeschlossen. Der Rest geschieht per Software – man beachte in diesem Zusammenhang natürlich die gesetzlichen Bestimmungen. PE1NNZ hat nun den Programmcode Wsperry Pi von Dan Ankers, MD1CLV, verändert. Laut OM Guido ist nur ein Tiefpassfilter und eine Antenne an den GPIO-Pin 4 nötig, um einen WSPR-Sender zu erstellen.
Nachtrag aus dem DL-Rundspruch 14/2013: OM Eddie, G3ZJO, überbrückte mit 10 mW HF in der Betriebsart WSPR eine Distanz über 2000 km.

Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Sendeanlagen für Mobilfunk bei Einhaltung der Grenzwerte zu dulden sind.
Anläßlich des 60-jährigen Jahrestages des Distrikt Baden verteilt die Sonderstation DL60BADEN den Sonder-DOK "60DA". Seit Beginn der Aktivität Anfang Februar fanden bereits über 600 QSOs den Weg ins Logbuch. In dieser Woche aktivierte Dietmar (DL3DCC) vom badischen Kürnbach aus die Sonderstation auf dem 30m Band in PSK und Telegrafie. Ab Freitag wird Swen (DO1CSS) das Call von Leimen aus auf den Relais (2m/70cm), sowie den 15m und 10m SSB aktivieren.
Für Funkamateure ist es schon eine gewisse Hiobsbotschaft, die der DARC-Funkwetterspezialist Hartmut Büttig, DL1VDL, im Deutschlandrundspruch Nr. 10 verkünden muss: Das Maximum des 24. Sonnenfleckenzyklusses war bereits im Februar 2012; darüber berichtet die NASA auf einer eigenen Webseite (
BERLIN – „Wir. Dienen. Deutschland.“ – mit diesem Slogan bringt die Bundeswehr ihr Selbstverständnis auf drei Worte. Nun wird die Kampagne um zwei akustische Elemente erweitert.
BAUNATAL/BIELEFELD – Aktuell sind die DARC-Internetdienste nur eingeschränkt verfügbar. Bereits am Wochenende 23./24. Februar gab es eine Störung am zentralen Speichersystem bei der Firma BICOS, welche die Rechner für die DARC-Internetdienste beherbergt. Infolge der Störung konnte man z.B. die DARC-Webseite teilweise erreichen. Gegen Nachmittag des 24. Februar konnte die Störung fürs erste behoben werden. Daten sind dabei nicht verloren gegangen, E-Mails wurden verzögert zugestellt.
BIBERACH AN DER RIß – Ab sofort gibt es hier auf
Im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages ist der Gesetzentwurf Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren veröffentlicht worden. Mit Stand 19. Februar handelt es sich um eine elektronische Vorab-Fassung, mit dem Ziel das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) zu novellieren. Der DARC e.V. ist gerade dabei, die Inhalte des Entwurfs im Sinne seiner Mitglieder zu analysieren. Das Dokument im PDF-Format kann man im Internet herunterladen: