Kategorie: Allgemeine Informationen

Infos mit Amateurfunkbezug

Aus Raspberry Pi wird WSPR-Sender bis 250 MHz

Guido, PE1NNZ, hat nach eigenen Angaben einen Programmcode erstellt, der den Kleincomputer Raspberry Pi in einen WSPR-Sender für den HF- und VHF-Bereich verwandeln soll. Dass man den Linux-Computer in Kreditkartengröße ohne weitere Hardware in einen UKW-Sender verwandeln kann, ist bereits seit längerem bekannt ( www.icrobotics.co.uk/wiki/index.php/Turning_the_Raspberry_Pi_Into_an_FM_Transmitter  ). Dabei wird einfach ein Stück Draht als Antenne direkt an die GPIO-Pinleiste angeschlossen. Der Rest geschieht per Software – man beachte in diesem Zusammenhang natürlich die gesetzlichen Bestimmungen. PE1NNZ hat nun den Programmcode Wsperry Pi von Dan Ankers, MD1CLV, verändert. Laut OM Guido ist nur ein Tiefpassfilter und eine Antenne an den GPIO-Pin 4 nötig, um einen WSPR-Sender zu erstellen.
 


Nachtrag aus dem DL-Rundspruch 14/2013: OM Eddie, G3ZJO, überbrückte mit 10 mW HF in der Betriebsart WSPR eine Distanz über 2000 km.

Kein Anspruch auf Unterlassung elektromagnetischer Strahlung

Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Sendeanlagen für Mobilfunk bei Einhaltung der Grenzwerte zu dulden sind.

Die Beklagte betreibt in Wittichenau seit Dezember 2008 eine Mobilfunksendestation, die ausweislich der erteilten Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur die Anforderungen der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllt. Die Klägerin behauptet, ihre Wohnung liege direkt im Strahlungsfeld der Mobilfunkanlage. Seit deren Inbetriebnahme im Dezember 2008 sei es für sie nahezu unmöglich, beschwerdefrei zu leben. Ihre Wohnung sei für sie praktisch nicht mehr nutzbar. Aufgrund der elektromagnetischen Strahlung sei sie arbeitsunfähig geworden. Daher sei ihr die Beklagte wegen des Betriebes der Mobilfunksendeanlage zum Schadenersatz, zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes von mindestens 10.000 Euro, zur Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz aller entsprechenden zukünftigen Schäden sowie zur Unterlassung elektromagnetischer Strahlung verpflichtet.

DL60BADEN – Sonderstation aktiv

Anläßlich des 60-jährigen Jahrestages des Distrikt Baden verteilt die Sonderstation DL60BADEN den Sonder-DOK "60DA". Seit Beginn der Aktivität Anfang Februar fanden bereits über 600 QSOs den Weg ins Logbuch. In dieser Woche aktivierte Dietmar (DL3DCC) vom badischen Kürnbach aus die Sonderstation auf dem 30m Band in PSK und Telegrafie. Ab Freitag wird Swen (DO1CSS) das Call von Leimen aus auf den Relais (2m/70cm), sowie den 15m und 10m SSB aktivieren.

Maximum des 24. Sonnenfleckenzyklus bereits vorüber

Für Funkamateure ist es schon eine gewisse Hiobsbotschaft, die der DARC-Funkwetterspezialist Hartmut Büttig, DL1VDL, im Deutschlandrundspruch Nr. 10 verkünden muss: Das Maximum des 24. Sonnenfleckenzyklusses war bereits im Februar 2012; darüber berichtet die NASA auf einer eigenen Webseite ( solarscience.msfc.nasa.gov/predict.shtml ).

Musik und Morse-Code: Neues Markenzeichen der Bundeswehr

 

BERLIN – „Wir. Dienen. Deutschland.“ – mit diesem Slogan bringt die Bundeswehr ihr Selbstverständnis auf drei Worte. Nun wird die Kampagne um zwei akustische Elemente erweitert.

Eine Erkennungsmelodie im Stile populärer Filmmusik hat der Komponist Simon Theisen für die Truppe aufs Notenblatt gebannt. Aus dem Finale dieser Komposition mit dem Titel „Wir. Dienen. Deutschland.“ entwickelt sich schließlich das wenige Sekunden kurze Audio-Logo, das künftige akustische Markenzeichen der Bundeswehr: lang-kurz-kurz-kurz und kurz-lang-lang – die Buchstaben B und W im Morse-Alphabet. Das hört sich dann so an: 2013_BW_Klingelton.mp3

 

Bundesregierung: Kein Nachweis für „Elektrosensibilität“

BERLIN – Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt es nach wie vor keinen Nachweis, dass elektromagnetische Felder unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte bei Personen, die sich als "elektrosensibel" bezeichnen, Beschwerden auslösen. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung vom Januar dieses Jahres hervor.

Die Bundesregierung veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht, in dem sie unter anderem zu Forschungsergebnissen über gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkanlagen Stellung nimmt.

Zum Thema "Elektrosensibilität" heißt es im Bericht der Bundesregierung (Zitat):

DARC-Internetdienste nur eingeschränkt verfügbar

BAUNATAL/BIELEFELD – Aktuell sind die DARC-Internetdienste nur eingeschränkt verfügbar. Bereits am Wochenende 23./24. Februar gab es eine Störung am zentralen Speichersystem bei der Firma BICOS, welche die Rechner für die DARC-Internetdienste beherbergt. Infolge der Störung konnte man z.B. die DARC-Webseite teilweise erreichen. Gegen Nachmittag des 24. Februar konnte die Störung fürs erste behoben werden. Daten sind dabei nicht verloren gegangen, E-Mails wurden verzögert zugestellt.

Flohmarkt-Werbung – Neues Faltblatt verfügbar

BIBERACH AN DER RIß – Ab sofort gibt es hier auf www.amateurfunk-oberschwaben.de einen neuen Flohmarkt-Flyer zum Runterladen. Das Werbeblättchen  darf sich jeder gerne ausdrucken und in die Tasche stecken um an verschiedenen Orten Werbung für die gemeinsame Veranstaltung der oberschwäbischen Funkamateure im September zu machen. Darüber hinaus gibt es noch eine QSL-Karte die als Empfangsbestätigung aber auch als Veranstaltungshinweis zu verschicken wäre. Zu bekommen ist die Karte bei einem der teilnehmenden Ortsverbände. Mehr Informationen <hier klicken>

 

Entwurf zur neuen BEMFV im Internet erschienen

Im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages ist der Gesetzentwurf Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren veröffentlicht worden. Mit Stand 19. Februar handelt es sich um eine elektronische Vorab-Fassung, mit dem Ziel das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) zu novellieren. Der DARC e.V. ist gerade dabei, die Inhalte des Entwurfs im Sinne seiner Mitglieder zu analysieren. Das Dokument im PDF-Format kann man im Internet herunterladen: dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712372.pdf

Nächste Seite » « Vorherige Seite