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HEISE-NEWS: Linzer Powerline-Netz stört Funk

Das Powerline-Netz (PLC) der österreichischen Linz AG stört den Funkverkehr. Dies geht aus einem rechtskräftigen Bescheid des österreichischen Verkehrsministeriums hervor. Gleichzeitig stellt das Ministerium in seiner Eigenschaft als oberste Fernmeldebehörde fest, dass für den Betrieb von PLC keine Funk-Genehmigung erforderlich ist, weil es sich um eine leitungsgebundene Technologie handelt.

Diesen – juristisch nicht überraschenden – Teil feiertdieLinz AG als Sieg. Das Unternehmen hat jetzt bis zum 10. Dezember2005Zeit, die Störungen zu beseitigen. Dafür will die im vergangenenJahrmit einem Big Brother AwardausgezeichneteFirma "eng mit den Behörden zusammenarbeiten." Die LinzAG sieht keineBedrohung für ihren Dienst, ist aber nicht bereit, denBescheidtext zuveröffentlichen.

Daher müssen die folgenden, heise online zugegangenen Informationen zunächst unbestätigt bleiben. Laut Bescheid muss die Störfeldstärke von PLC-Einrichtungen in drei Metern Entfernung auf Werte von 40 bis 26 dBµV/m (je nach Frequenz) gesenkt werden. In einem Frequenzbereich, in dem 30 dBµV/m vorgeschrieben wurden, sollen im Umfeld der PLC-Einrichtungen derzeit 72 dBµV/m üblich sein, die Sendeleistung also um das rund 16.000-fache zu hoch sein. Betroffene Funkamateure gehen davon aus, dass nach einer Reduzierung der Modem-Sendeleistungen von derzeit 200 mW auf ein bescheidkonformes Maß der Betrieb eines Powerline-Netzes ohne aufwendige Schirmungsmaßnahmen unmöglich wird. Daher fordern sie die Linz AG auf, ihre 5.000 Kunden rechtzeitig über die technischen Zusammenhänge und die eventuell notwendige Einstellung des Betriebs zu informieren.

PLC nutzt zur Datenübertragung über Stromleitungen den Kurzwellenbereich in mehreren Blöcken von 1,8 bis 32 MHz (Linz AG: 3 bis 21 MHz). Allerdings wird ein Teil des Signals von den unsymmetrischen und nicht geschirmten Stromleitungen ins Umfeld abgestrahlt. Die von PLC-Systemen verursachten Störungen wirken sich auf Frequenzen aus, die unterschiedlichen Nutzern vorbehalten sind, etwa dem Digital Radio Mondiale (DRM), den Funkamateuren, verschiedenen Sicherheitsdiensten, diversen privaten und öffentlichen "Bedarfsträgern", Vertretungen ausländischer Staaten, der Landesverteidigung sowie Not- und Katastrophendiensten.

Bereits 2004 hatte die Fernmeldebehörde Messungen im Raum Linz durchgeführt und dabei "exzessive Überschreitungen der (zulässigen) Störfeldstärken" festgestellt. Der Empfang von DRM war meist unmöglich. Eine Einhaltung der Grenzwerte könnte nur durch "drastische Reduzierung der eingespeisten hochfrequenten Leistung" gewährleistet werden. Die (im Gegensatz zu Deutschland) in Österreich nicht verbindlichen "NB30"-Grenzwerte wurden um mehr als das 45.000-fache überschritten, der Planungswert für Radioempfang gemäß ITU-R BS.703 sogar bis zum 111.639-fachen. Um folglich am Messpunkt den Empfang von Kurzwellenradio sicher zu stellen, müsste die Sendeleistung der PLC-Einrichtungen auf ein 111.639-tel reduziert werden. Der daraufhin im Jänner 2005 erlassene Bescheid wurde nun in zweiter Instanz bestätigt.

Die Oberste Fernmeldebehörde hat in ihrem aktuellen Newsletter [PDF-Datei] Werte von drei PLC-Modems veröffentlicht. Weder das in Linz eingesetzte Modell für die Überbrückung größerer Entfernungen, noch die getesteten Inhouse-PLC-Modems von Devolo und Corinex erfüllen demnach die für eine CE-Kennzeichnung üblichen Grenzwerte der europäischen Norm 55022 (Klasse B Wohnbereich) für leitungsgeführte Störgrößen an Netzversorgungsanschlüssen.

Diesen Freitag hat die Fernmeldebehörde auch Messungen imGemeindegebiet Luftenberg/Statzing durchgeführt. Dort betreibt die LinzAG seit einigen Wochen einen im Rahmen des OPERA-Projekts geförderten Feldtest mit 24 Kunden. Die Ergebnisse sind noch nicht bekannt. (Daniel AJ Sokolov)(uh/c’t)

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