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Bundesrat: Keine Verschärfung der Grenzwerte für Funkanlagen

Im Bundesrat ist ein Versuch der Länder Baden-Württemberg und Brandenburg, die Grenzwerte für Aussendungen von Funkanlagen drastisch abzusenken und damit zu verschärfen, gescheitert.

Am 18. April 2013 hatte der Umweltauschuss des Bundesrates über den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) beraten.

Die Länder Baden-Württemberg und Brandenburg hatten zu der Beratung eigene Anträge eingebracht, in denen sie u.a. forderten, die Grenzwerte für elektromagnetische Felder unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Zehntel der bisherigen Werte zu senken. Eine wissenschaftlich fundierte Begründung für diese Forderung nannten die Länder nicht.

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder des Bundesrates ließ sich von der Notwendigkeit einer Grenzwertabsenkung nicht überzeugen – die Anträge wurden abgelehnt.

Bereits im Vorfeld hatten die Deutsche Telekom und der Branchenverband VATM vor einer Absenkung der Grenzwerte gewarnt. In einer gemeinsamen Stellungnahme von Telekom und VATM heißt es u.a., eine Grenzwert-Senkung werde keineswegs zu einer Senkung der Immissionen führen, sondern erheblich mehr Standorte für Mobilfunk-Sendeanlagen erforderlich machen. Die Folge davon wären mehr Kosten, ein höherer Energieverbrauch und CO2-Ausstoß sowie Qualitäts- und Versorgungseinschränkungen und Verzögerungen beim Netzausbau.

Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung von BImSchV und BEMFV war bereits am 14. März 2013 vom Deutschen Bundestag gebilligt worden (das Funkmagazin berichtete).

Quelle: © FM-FUNKMAGAZIN

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