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Mehr als zwei Drittel der Funkamateure ohne „Selbsterklärung“…

Der Bundesnetzagentur (BNetzA) lagen bis zum 18. September dieses Jahres 21.958 Anzeigen von ortsfesten Funkanlagen gem. § 9 BEMFV (sog. "Selbsterklärungen") vor. Das teilte die BNetzA dem Funkmagazin auf Anfrage mit. Demnach haben mehr als zwei Drittel der rund 70.000 deutschen Funkamateure keine solche "Selbsterklärung" abgegeben.

Grundsätzlich muss für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der BNetzA eingeholt werden. In der Standortbescheinigung legt die Behörde die Sicherheitsabstände rund um die Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erforderlich sind. Funkamateure dürfen stattdessen die Sicherheitsabstände ihrer Anlage selbst ermitteln und mittels der besagten "Selbsterklärung" der Behörde mitteilen.

Ausgenommen sind Amateurfunkanlagen, die zusammen mit anderen Funkanlagen (z.B. einer CB-Funk-Anlage) ortsfest an einem gemeinsamen Antennenstandort betrieben werden, wenn die gesamte Strahlungsleistung dieser Funkanlagen 10 Watt EIRP oder mehr beträgt. In solchen Fällen muss eine Standortbescheinigung der BNetzA eingeholt werden, in die auch die Amateurfunkanlage einbezogen ist.

Die Abgabe einer Anzeige gem. § 9 BEMFV ist kostenlos. Eine Standortbescheinigung der BNetzA kostet in der "einfachsten" Ausführung (Bewertung einer einzigen Antenne, kein Messeinsatz der BNetzA erforderlich) 165 Euro.

© FM-FUNKMAGAZIN

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