Nach der neuen Rechtslage rund um die Anzeige nach BEMFV, werden Grenzwerte für Herzschrittmacher nicht mehr berücksichtigt. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung bei den notwendigen Sicherheitsabständen insbesondere bei den oberen Kurzwellenbändern, sowie 6- und 2 m. Legt man beispielsweise eine 100-W-Kurzwellenstation mit dem bekannten 3-Element-Beam FB-33 zugrunde, so sinkt der Sicherheitsabstand im 10-m-Band um die Hälfte (10 m auf 5 m), für 750 W von 30 m auf jetzt erträgliche 15 m. Letztgenannter Wert wird meist schon durch die Aufbauhöhe realisiert. Speist man im 2-m-Band 100 W in eine 9-El.-Yagi, benötigt man heute knapp 8 m, gegenüber fast 20 m früher. Selbst bei 750 W, die früher mehr als 50 m (!) benötigten, reichen heute rund 20 m aus. Ein Wert, der bei entsprechender Aufbauhöhe und Ausnutzung der Richtwirkung auch in Wohngebieten wieder realisierbar geworden ist. Für viele Funkamateure dürfte dies nach 11 Jahren Beschränkung wie ein Befreiungsschlag wirken.
Das sollte doch animieren eine Erklärung abzugeben, sofern nicht schon geschehen.
Quelle: www.darc.de