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Novellierung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) und der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)

Am 24.10.2012 ist der Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren (Novellierung der 26. BImSchV und der BEMFV) den beteiligten Kreis nach § 51 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Stellungnahme übersandt worden.

Auszug aus dem Deutschlandrundspruch 44/2012

Ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vorgelegter Entwurf zur Novellierung der BEMFV stellt Verbesserungen für den Amateurfunkdienst in Aussicht. Darüber hat der DARC-Vorstand in seiner 13. Vorstandsinformation berichtet. Eine erste Durchsicht ergibt demnach, dass im Entwurf keine für den Amateurfunk schädlichen Änderungen enthalten sind. Zudem ist in der Vorstandsinfo zu lesen, dass sich die Situation um die Herzschrittmachergrenzwerte erheblich verbessere, "was eine deutliche Entlastung für viele Funkamateure mit sich bringen wird." Eine Auflistung der wesentlichen Änderungen aus Sicht des Amateurfunkdienstes können Sie in der aktuellen Vorstandsinformation nachlesen. Im Anhang finden Sie dort auch den Referentenentwurf zur Änderung der "Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren" im Rahmen der Verbändeanhörung. Bis zum 14. November wird der Runde Tisch Amateurfunk dem BMU eine Stellungnahme zusenden. Der DARC e.V. wird sich als Mitgliedsverband des RTA daran maßgeblich beteiligen. Alle Vorstandsinformationen finden Sie im Mitgliederbereich auf der DARC-Webseite.

Bundesumweltministeriums

http://www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/17_legislaturperiode/doc/49291.php

DARC

http://www.darc.de/aktuelles/details/article/verbesserungen-fuer-den-amateurfunkdienst/

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