Die aktuell in Novellierung befindliche 26. BImSchV/BEMFV hat zwar den Bundesrat mit Änderungsvorschlägen passiert, jedoch sind die Änderungen noch nicht vom Bundestag bestätigt worden. Insbesondere sind die Verordnungen noch nicht in Kraft getreten. Ob die Novelle wesentlich vor September Gesetzeskraft erlangen wird, ist fraglich– der DARC wird seinen Mitgliedern berichten. Bis dahin bleibt die derzeitige Rechtslage unverändert bestehen, und alle Berechnungsprogramme, Grenzwerte und auch die Pflicht vor Betriebsaufnahme nach §9 BEMFV behalten ihre Gültigkeit. Wer sich derzeit mit der Frage konfrontiert sieht, eine Anzeige nach BEMFV neu zu erstellen, sollte dies unverzüglich erledigen. Zu erwartende Änderungen der Neufassung sollten nicht zu Ungunsten des Funkamateurs ausfallen.
Quelle: http://www.darc.de