Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will im Jahre 2013 verstärkt mit dem Zoll und anderen Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten. Das geht aus dem Entwurf eines "Vorhabenplans" der BNetzA für das Jahr 2013 hervor, den die Behörde in ihrem Amtsblatt 24/2012 veröffentlicht hat.
Ziel der verstärkten Zusammenarbeit sei es, "die Einfuhr zum freien Warenverkehr nicht konformer Produkte aus Drittländern zu verhindern". Besonderes Augenmerk soll dabei auf "Angebote in elektronischen Medien, wie z.B. Internetauktionsplattformen, Online-Shops etc." gelegt werden, Die Behörde begründet dies damit, dass "die Vertriebswege sich zunehmend auf das Internet verlagern".
"Nicht konforme Produkte" sind solche Geräte, die nicht den Anforderungen der europäischen EMV-Richtlinie bzw. der R&TTE-Richtlinie entsprechen. In diesen Richtlinien sind insbesondere Regelungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Geräten und zum "Inverkehrbringen" von Funkanlagen festgelegt.
Die Zusammenarbeit der BNetzA mit dem Zoll ist nicht neu. In ihrem Jahresbericht 2011 gab die Behörde bekannt, dass der Zoll sie über 2821 Sendungen informiert habe, bei denen der Verdacht bestand, dass "enthaltene Produkte gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen". In 80 Prozent dieser Fälle sei bewirkt worden, dass die Produkte in der vorliegenden Form nicht in Verkehr gebracht werden durften.
Im August 2011 hatte ein Fall für Schlagzeilen gesorgt, bei dem der Zoll einem Funkamateur die Herausgabe eines in Fernost bestellten Billigfunkgerätes verweigert hatte (das Funkmagazin berichtete mehrfach).
Außerdem will sich die BNetzA auf dem Gebiet der Marktüberwachung auch international stärker engagieren. Dazu heißt es im Vorhabenplan: "In nationalen und internationalen Gremien sollen auf Grund der bisherigen Erfahrungen Anpassungen am Prozess "Marktüberwachung" vorgeschlagen werden, um eine höhere Effizienz zu erreichen und die Wirksamkeit der konkreten Maßnahmen (wie z.B. Vertriebsverbote) zu erhöhen."
Der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA) zeigte sich erfreut darüber, dass die BNetzA im Jahre 2013 einen Schwerpunkt auf die Marktüberwachung legen will. In einem Brief an die BNetzA vom 10. Januar 2013 regte der RTA an, dass die Behörde auch die im Ordnungswidrigkeiten-Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur Gewinnabschöpfung bei Händlern, die sich nicht an die Vorschriften halten, voll ausschöpfen solle. Es gehe nicht an – so der RTA – dass "die ‚Schwarzen Schafe‘ allenfalls mit einem symbolischen Bußgeld belegt werden, um anschließend bedenkenlos erneut und auch noch mit Profit tätig zu bleiben". Bereits im April 2012 habe das Wirtschaftministerium "eine positive Zusage gemacht, dass man sich dieser Forderungen (Transparenz, d. h. Benennung der ‚Schwarzen Schafe‘, und signifikante Bußgelder) annehmen" wolle. Bisher sei dies noch nicht nachvollziehbar umgesetzt worden.
Quelle: http://funkmagazin.de/120113.htm